Wir, das EILT e.U. Elektrotechnik (im Nachfolgenden kurz EILT e.U., bzw. „wir“) gewährleisten, dass wir Ihre Daten lediglich im Zusammenhang mit der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen, zur Abwicklung Ihrer sonstigen Anfragen und damit verbundenen internen Zwecken erheben, bearbeiten, speichern und nutzen.
Wir fühlen uns der Wahrung der Vertraulichkeit, der Integrität und der Verfügbarkeit Ihrer persönlichen Daten verpflichtet und sind daher stets bemüht unsere Datenschutzsicherheitsmaßnahmen zu verbessern.
Erhebung und Speicherung von persönlichen Daten
Wir verwenden Ihre Daten zur Kontaktaufnahme.
Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail, Telefon, Fax, Brief oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um die Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Wir bieten Überprüfungen, Reparaturen und Installationsleistungen an. Besteht zwischen Ihnen und uns ein Auftrag oder Vertrag, so verarbeiten wir Ihrer Daten für deren Erfüllung. Ihre Firmen- bzw Kontaktdaten sind für die Durchführung unerlässlich.
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Unsere Subunternehmer und Auftragsverarbeiter, die wir einsetzen, um die vertraglichen Aufgaben umfassend erfüllen zu können, ergreifen gemeinsam mit uns geeignete rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen, um für den Schutz Ihrer Daten zu sorgen.
Datenübermittlung an ein Drittland
Bei dem EILT e.U. handelt es sich um ein österreichisches Einzelunternehmen. Ihre Daten werden ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet.
Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten
Das EILT e.U. speichert Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten nur solange wie es nötig ist, die vorgenannten Zwecke zu erfüllen und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dagegensprechen. Bei Wegfall des Zweckes oder Ablauf der Fristen, werden die Daten routinemäßig gelöscht oder gesperrt.
EILT e.U. hat dafür ein unternehmensinternes Konzept entwickelt.
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Sie haben gegenüber dem EILT e.U. folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
1. Recht auf Auskunft,
2. Recht auf Berichtigung oder Löschung,
3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
4. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
5. Recht auf Datenübertragbarkeit.
6. Beschwerderecht bei einer Datenschutz- Aufsichtsbehörde.
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Sollten Sie Bedenken oder eine Frage zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Informationen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
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Dieser Internetauftritt verwendet Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, dieses wird von der
Facebook Inc.
1601 S. California Ave
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betrieben (“Facebook”).
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Wenn Sie eine Webseite des Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.
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Diese Kurznachrichten sind für jedermann, also auch für nicht bei Twitter angemeldete Personen abrufbar.
Der Anbieter dieser Funktionen ist die
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Weitere Informationen zu den Twitter-Buttons sind unter https://about.twitter.com/de/resources/buttons abrufbar.
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Auf dieser Webseite sind auch Funktionen des Dienstes YouTube implementiert. Diese Funktionen werden durch die
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bereitgestellt.
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In unseren Cookie-Richtlinien werden die verschiedenen Arten von Cookies beschrieben, die im Zusammenhang mit dieser Website,
die sich unter Kontrolle von EILT e.U., Leopold-Rister-Gasse 5/108, A-1050 Wien, befindet (nachstehend auch „EILT“ bzw. „wir“)
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Auf Cookie-Einstellungen von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss. Es empfiehlt sich die Websites dieser Drittanbieter zu besuchen, um weitere Informationen zu erhalten, wie Cookies von diesen Anbietern (weiter-)verwendet werden.
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Man unterscheidet hier dauerhafte Cookies und Session-Cookies.
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Abgesehen von der Auswahl beim betreten der Seite, gibt es bei den meisten Browsern die Möglichkeit, in den Einstellungen festzulegen, ob Cookies akzeptiert werden.
Man unterscheidet 5 größere Gruppen in die Cookies weiter aufgespaltet werden können:
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Browser-Einstellungen für Cookies findet man typischerweise im Untermenü „Internetoptionen“, „Werkzeuge“ oder „Einstellungen“ eines Internetbrowsers.
Die Vorgehensweise bei der Deaktivierung von Cookies kann je nach Browser verschieden sein.
Es empfiehlt sich das „Hilfe“-Menü zu benützen, wenn man sich hier unsicher fühlt.
Weitere Informationen zu den browserbezogenen Einstellungen finden Sie unter folgenden Links:
Cookie-Einstellungen in Microsoft Edge
Cookie-Einstellungen in Chrome
Cookie-Einstellungen in Firefox
Cookie-Einstellungen in Safari
Was die Browser-Einstellungen für das Löschen vorhandener Cookies anbelangt, gelten die gleichen Prinzipien wie für die Deaktivierung von neuen Cookies über die Browser-Einstellungen. Ein sicherer Browser kann ihr Weberlebnis zudem stark positiv beeinflussen. Solches bietet z.B. der Browser Brave.
Die untenstehende Übersicht bietet Ihnen einen guten Einblick in Kosten, die unsererseits verrechnet werden. Spezifische Projekte können Sie zudem jederzeit gerne bei uns anfragen.
Bitte bedenken Sie das Material und Sonderkosten hier nicht gelistet werden.
(inkl. Fahrzeit / excl. Ust.); Wegzeit ist Arbeitszeit
Ingenieurdienstleistung und Sachverständigenwesen (inkl. Spezialmessgeräten wie Drohne, Kennlinienmessgerät etc.) | 170,00 € |
Elektrotechnik PV Spezialist | 91,00 € |
Monteur | 80,00 € |
Helfer | 50,00 € |
Techniker Team Elektrotechnik | 160,00 € |
Montage Team (zwei Monteure) | 160,00 € |
Ingenieurdienstleistung und Sachverständigenwesen (inkl. Spezialmessgeräten wie Drohne, Kennlinienmessgerät etc.) | 1.480,00 € |
Elektrotechnik PV Spezialist | 760,00 € |
Techniker Team Elektrotechniker | 1.500,00 € |
Montage Team (zwei Monteure) | 1.500,00 € |
Elektrotechnik PV Spezialist | 2.460,00 € |
Techniker Team Elektrotechnik | 4.920,00 € |
Reisekosten und Tagegelder bei Ferneinsätzen (exkl. Ust); beinhaltet Unterkunftskosten, Verpflegung und Diäten | Tagessatz |
Tagespauschale pro Person mit Übernachtung | 130,00 € |
Tagespauschale pro Person ohne Übernachtung | 37,00 € |
Kfz Tagespauschale Inland / Team (inkl. 30 km Fahrleistung) | 37,00 € |
Kfz Tagespauschale Ausland / Team (inkl. 30 km Fahrleistung) | 85,00 € |
Kilometerentgelt ab einer Entfernung von mehr als 30 km | zzg. 50ct/km |
An- und Abreise zum Zielland nach Aufwand (bei Flugreisen) Reisezeit ins Zielland hat halben Stundensatz | nach Aufwand |
1. Geltung
1.1. Unter dem Begriff EILT e.U. Elektrotechnik ist zu
verstehen: Einzelunternehmen Lukasz Tomalczyk,
Leopold-Rister-Gasse 5/108, 1050 Wien. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (EILT e.U.) und
natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das
gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber
unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen
Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei
künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht
ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden
jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer
AGB, die auf unserer Homepage (www.eilt.energy) abrufbar
ist und dem Kunden übermittelt wurde.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter
Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder
Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu
ihrer Geltung unserer ausdrücklichen –gegenüber
unternehmerischen Kunden schriftlichen –Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden
auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei
uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien
unsererseits oder von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem
Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen
Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen
auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen
oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte
Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die
nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der
Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung
zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu
deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese
Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit
diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden
gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr
erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor
Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht
hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im
Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der
gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den
Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als
Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im
ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht
Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.
Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten
sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des
unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden
gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies
einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung
zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von
Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir
gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich
im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels
Entgeltvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf
Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten
Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von
zumindest 3% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz,
Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
(b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger
Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von
Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von
Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für
Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit
Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in
dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen
Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen
Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird
als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und erfolgt
dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis
wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag
abgeschlossen wurde.
3.7. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei
Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß
Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt
3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die
Leistung innerhalb von zwei Monaten nach
Vertragsabschluss zu erbringen ist.
3.8. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im
Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden
im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet.
Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben
unberücksichtigt.
3.9. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und
ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat
der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu
beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig
festgestellt wurden.
4. Beigestellte Ware (Beistellungen)
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom
Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen
Zuschlag von 15% des Werts der beigestellten Geräte bzw.
des Materials zu berechnen.
4.2. Solche Beistellungen des Kunden sind nicht
Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und
Betriebsbereitschaft der Beistellungen liegt in der
Verantwortung des Kunden.
5. Zahlung
5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei
Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der
Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf
einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden
schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene
Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für
uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir
gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu
berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu
verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen
Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber
Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen
ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im
Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung
unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung
durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen
für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies
gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass
eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen
fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden
unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen
erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden
nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt
oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als
Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit
Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der
Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei
Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen
gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und
werden der Rechnung zugerechnet.
5.10. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von
Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen
und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten,
Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu
ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei
verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von
Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 20,00 soweit dies
im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung
steht.
6. Bonitätsprüfung
6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches
Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum
Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich
bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer
Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband
Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für
Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und
Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung
beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen,
technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur
Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor
Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen
umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger
Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der
Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage
verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen
oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige
Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche
Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen
statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte
Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7.3. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen
Angaben können bei uns erfragt werden.
7.4. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht
nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge
falscher Kundenangaben nicht voll gegebene
Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.5. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen
Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch
Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu
veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des
Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf
verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund
Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen
musste.
7.6. Die für die Leistungsausführung einschließlich
des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und
Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten
beizustellen.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die
technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen,
Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und
betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns
herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen
kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese
Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Der Kunde hat uns für die Zeit der
Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den
Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von
Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8. Leistungsausführung
8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche
Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu
berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen
erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare
sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer
Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es
im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus
welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder
Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer/
Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss
eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren
Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch
können Überstunden notwendig werden und/oder durch die
Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten
auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum
notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.)
gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig
und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Leistungsfristen und Termine
9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei
höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns
nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder
sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem
Einflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem
Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis
andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf
Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an
den Vertrag unzumutbar machen.
9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung
oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende
Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere
aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß
Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen
entsprechend verlängert und vereinbarte
Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben
9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige
Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in
unserem Betrieb 5% des Rechnungsbetrages je begonnenen
Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die
Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen
Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind
Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn
deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns
steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der
Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden
mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger
Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
10. Hinweis auf Beschränkung des
Leistungsumfanges
10.1. Im Rahmen von Montage- und
Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits
vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht
erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder
Materialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei
Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen.
Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir
diese schuldhaft verursacht haben.
10.2. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht
lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen
entsprechende Haltbarkeit.
10.3. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger
Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung
zu veranlassen.
11. Gefahrtragung
11.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung
der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
11.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die
Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material
oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager
bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen
Transporteur übergeben.
11.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen
dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns,
eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des
Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde
genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
12. Annahmeverzug
12.1. Gerät der Kunde länger als zwei Wochen in
Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit
Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz
angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der
ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die
Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir
bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung
spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig
verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der
Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen
Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir
ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die
Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in
Höhe von 5% pro Tag zusteht.
12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt
für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach
angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
12.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens
ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht
nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst
übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum.
13.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn
uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und
der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir
der Veräußerung zustimmen.
13.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die
Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits
jetzt als an uns abgetreten.
13.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber
Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur
ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des
Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir
ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung
einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos
gemahnt haben.
13.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des
Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer
Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
13.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung
unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der
Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu
betreten; dies nach angemessener Vorankündigung.
13.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
13.8. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
13.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen
wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und
bestmöglich verwerten.
13.10. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer
Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder
verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit
Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder
sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf
unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu
verständigen
14. Schutzrechte Dritter
14.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder
Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen,
Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt,
die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des
Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen,
und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und
zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die
Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
14.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und
klaglos.
14.3. Ebenso können wir den Ersatz von uns
aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom
Kunden verlangen.
14.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen
Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene
Kostenvorschüsse zu verlangen
15. Unser geistiges Eigentum
15.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und
sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch
unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges
Eigentum.
15.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb
der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die
Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und
Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur
auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklicher
Zustimmung.
15.3. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur
Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung
zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
16. Gewährleistung
16.1. Es gelten die Bestimmungen über die
gesetzliche Gewährleistung.
16.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen
beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab
Übergabe.
16.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels
abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der
Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die
Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder
die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
16.4. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen
und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin
fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
16.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten
Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden
behauptenden Mangels dar.
16.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des
unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche
einzuräumen.
16.7. Ein Wandlungsbegehren können wir durch
Verbesserung oder angemessene Preisminderung
abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und
unbehebbaren Mangel handelt.
16.8. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden
unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene
Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder
Fehlerbehebung zu ersetzen.
16.9. Der unternehmerische Kunde hat stets zu
beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war.
16.10. Mängel am Liefergegenstand, die der
unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem
Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung
festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind
unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe an uns
schriftlich anzuzeigen.
16.11. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des
mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein
weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung
erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich
einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
16.12. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben,
gilt die Ware als genehmigt.
16.13. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon
sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom
unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Im
Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende
Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern
wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an
uns zu retournieren.
16.14. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine
unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu
ermöglichen.
16.15. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn
die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen,
Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und
betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten
Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser
Umstand kausal für den Mangel ist.
16.16. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass
das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist,
wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche
Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der
Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert,
weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7.
nicht nachkommt.
17. Haftung
17.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder
vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen
Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei
Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
17.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die
Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer
allenfalls durch uns abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung.
17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des
Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung
übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies
jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt
wurde.
17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer
Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre
gerichtlich geltend zu machen.
17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch
Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem
Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem
Kunden – zufügen.
17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden
durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung,
Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und
Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage,
Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden
oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche
Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden
war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für
Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht
vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die
wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene
oder zu seinen Gunsten abgeschlossen
Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko,
Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in
Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur
Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt
sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem
Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung
entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
18. Salvatorische Klausel
17.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
17.2. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde,
verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom
Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung
zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der
unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
19. Allgemeines
19.1. Es gilt österreichisches Recht
19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
19.3. Erfüllungsort ist unser Sitz (Wien).
19.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns
und dem unternehmerischen Kunden ergebenden
Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige
Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen
Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat.
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